Plakatierungen zur AStA-Wahl nun endgültig untersagt?
UPDATE: Die Aachener Zeitung berichtet über den Beschluss. So konsensual, wie es im Artikel steht, ging es jedoch nicht zu.
Durch den gestrigen Beschluss der B0, die Verwaltung darin zu unterstützen, grundsätzlich nur den durch den ministeriellen Erlass gedeckten Plakatierungen zuzustimmen, sind wahrscheinlich – so wie dies schon im letzten Jahr der Fall war – auch in Zukunft Plakate bei AStA-Wahlen Geschichte.
Die Schwarz-Grüne Mehrheit ignoriert damit die Bestrebungen des AStAs auf eine feste Ausnahmegenehmigung und erschwert die Wahl der Vertretung etwa 30.000 Aachener Studierender bewusst.
Der Verweis im Beschluss auf Gespräche im Vorfeld der nächsten AStA-Wahl reicht meiner Meinung nach nicht aus, da gleichzeitig im Erläuterungstext das Plakatieren grundsätzlich ausgeschlossen wird.
Nur eine Möglichkeit diesen Fehler zu korrigieren kann ich noch erkennen: Die B0 hat nicht entschieden, Plakatierungen grundsätzlich zu unterbinden, sie hat stattdessen die Position der Verwaltung “zustimmend zur Kenntnis” genommen, diese Linie weiter zu verfolgen. Das bedeutet natürlich, dass die Verwaltung ihre Position noch ändern kann und auf diese Weise – sozusagen von Philipps Gnaden – eine Öcher Lösung gefunden werden kann.
Auf diese Weise wäre die Plakatierung jedes Jahr aufs neue zu verhandeln und der AStA würde jedesmal Rechenschaft vor der Verwaltung ablegen müssen – ein unmöglicher Zustand.
Darüber hinaus halte ich diese Art mit einem Ratsantrag umzugehen für indiskutabel und falls der OB diesen Weg wählen sollte, stelle ich hierzu mit Sicherheit eine Ratsanfrage und bitte um eine Klärung des Schwebezustands für zukünftige Wahlen.
Herzlich willkommen!


